Zulassung von E-Foils in Deutschland

Hi E-Surfer,

wie habt ihr Eure E-Foils, E-Surfboards beim Wasser und Schifffahrtsamt zugelassen bekommen?
Als was wurden sie eingestuft?
Welche Erfahrungen habt Ihr bisher auf Seen und Flüssen mit z.B. Liftfoils, Fliteboard gemacht?
Gibt es bei diesen Firmen eine CE ?
Mein Jetsurf z.B. wurde dank beigefügter CE Zulassung, als Jetski eingestuft und konnte somit entsprechend Haftpflicht versichert werden.
Was ist wenn diese CE Zulassung fehlt?
Freue mich davon zu erfahren?

Txs
Marc

Über 2,2kw sind alle motorbetriebenen Fahrzeuge Kennzeichnungspflichtig.
Und für die notwendige Haftpflichversicherung brauchst Du eine Zulassung von der “wasserstraßen und Schiffahrtsverwaltung des Bundes” (vertreten durch die Schiffartsämter der Landkreise.
“Inflatable efoils” werden aufgrund Bauart als Kleinfahrzeug Bauart “Sonstiges” oder auch als “Wassermotorrad” zugelassen.
Du brauchst eine CE Zertifizierung und EU Konformitätserklärung um diese Zulassung zu bekommen…

Leider gibt es noch keine einheitlichen Regelungen in Deutschland. Jedes Bundesland oder sogar Landkreis hat hier seine eigenen Vorschriften. Meist haben Sie gar keine Regeln und sind damit überfordert.

Hier in Berlin hieß es 2018 Zulassung = ja, 2019 = Zulassung = nein und 2020 wieder ja. In Berlin wird seit 2019 keine CE Erklärung mehr benötigt, die Hersteller legen sie aber dabei.

Vielleicht hast Du in der Presse die Diskussionen rund um E-Scooter und Elektro Skateboards verfolgt. Es kann Jahre dauern, bis es einheitliche Richtlinien gibt. Die bürokratischen Mühlen mahlen langsam. Gott sei Dank sind die Regeln auf dem Wasser nicht so streng wie im Straßenverkehr.

Lift Foils und andere legen jedem Board eine sogenannte HIN Nummer sowie eine EU Konformitätserklärung bei. Damit kann man das eFoil als Wassermotorrad oder besser Elektroboot / offenes Boot zulassen und bekommt ein Kleinfahrzeugkennzeichen, welches auf das Board geklebt werden muss.

Damit ist man dann auf der sicheren Seite und darf sich wie alle anderen Boote auf dem Wasser aufhalten.

Danke Euch sehr für Eure Antworten!

Gruss Marc

Hallo Marc,

was Andreas oben geschrieben hat kann ich bestätigen. Das gilt für Binnengewässer, auf dem Meer (Ostsee, Nordsee) gibt es keine Kennzeichnungspflicht.

Wir arbeiten gerade mit einem großen deutscher Yachtversicherer an einer speziellen Haftpflicht- und Kaskoversicherung für elektrische Boards, sowohl mit als auch ohne Foil. Sobald das Produkt verfügbar ist, werde ich es gerne hier posten.

Auch bei Fliteboard und Radinn ist das CE Zertifikat natürlich dabei, ohne CE Zertifikat wäre ein Verkauf in der EU rechtlich gar nicht möglich.

Viele Grüße,
Philip

Hallo Everyone,
Hat schon jemand von euch ein efoil in Bayern angemeldet? Bodensee, Ammersee, Starnberger See, Chiemsee? Oder wird das bei Lieferung vom Lieferanten übernommen ?
Grüße Peter

Am Starnberger See und Ammersee war der Waterwolf zugelassen, aber generell ist Bayern schwierig. Man sollte selber bei den lokalen Behörden nachfragen. Der Hersteller wird das nicht übernehmen.

1 Like

Hier wurden mal Infos über Deutschland, Österreich und die Schweiz zusammengetragen:

und e foils die hardboards sind - gilt hier das gleiche weil du nur von inflatable efoils schreibst

Hab mal die E Foils in der Übersicht angeschaut, der Waviator hat <2,2 kW - heisst das der wäre nicht Kennzeichnungspflichtig bzw kein Kleinfahrzeug?
Wie ist es dann damit?

Hi @Manfred, Inflatable oder GfK Board macht keinen Unterschied. Die Grenze für ein Kennzeichen ist 2,21 KW (3 PS). Der Waviator scheint mit 2kW drunter zu liegen:

Hallo Andreas danke.
Ist dann bzgl. der Zulassung ein Unterschied? Oderheisst es alles ist gleich nur beim Waviator ist dann kein Kennzeichen nötig?
Er gilt ja dann nicht als Kleinfahrzeug, als was gilt er dann?

Es geht nur um die Kennzeichnungspflicht. Bei einem Schlauchboot unter 3 PS braucht man auch kein Kennzeichen. Die Frage ist, ob 2 kW wirklich ausreichen.

ok aber muss man dann überhaupt um eine Zulassung ansuchen? Also müsste man für ein Shlauchboot mit 3 PS auch um eine zulassung ansuchen? Weil als was gilt es dann wenn es kein Kleinfahrzeug ist?

1 Like

Unter 3 PS muss kein Wasserfahrzeug zugelassen bzw. angemeldet werden.

Hier steht, dass es auch in Bayern erlaubt ist:

Das war 2018. Jetzt sieht es anders aus. Im Artikel wird das genau beschrieben:

Auch in Bayern sieht es mau aus . Zwar wären die E-Surfer laut dem Bayrischen Staatsministerium öffentlich-rechtlich genehmigungsfähig und solch eine Genehmigung wurde in der Vergangenheit auch schon für den Waterwolf erteilt, allerdings reicht das nicht. In Bayern benötigt man darüberhinaus auch noch eine privatrechtliche Zustimmung. Diese muß von der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung als Gewässereigentümer genehmigt werden. Dies tut diese aber bislang nicht und daher sind die Boards derzeit nicht erlaubt.

Hallo Manfred,
wir bezweifeln, dass das waviator e-foil nur 2kw maximal hat. Im Haftungsfall muss dies nachgewiesen werden. Frag dort doch einfach mal nach der CE-Zertifizierung :wink:

Mein Lift efoil Cruiser 5’6 ist gerade angekommen und ich möchte ihn nun über den ADAC zulassen (https://skipper.adac.de/ibs/). Dort wird im Antragsformular nach dem Gewicht, der Leistung, der Antriebsart (Z-Antrieb; Wendegetriebe/Welle; Jetantrieb oder Sal-Drive), der Motornummer und der Transomnummer gefragt. In den Unterlagen von Lift sind diese Daten nicht. Ich finde nicht mal die Leistung online. Könnt ihr mir da weiterhelfen?

Hi,
Weiß jemand ob man für Kroatien und Sardinien eine Zulassung fürs Liftfoil braucht. Reicht da der Bootsführerschein, oder muss man sich irgendwo anmelden?
Besten Dank
Pete